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Für Käufer und Auswanderer aus Österreich

Investieren und Auswandern nach Paraguay als Österreicher

Österreicher können in Paraguay ohne Aufenthaltstitel Immobilien kaufen (Gesetz 117/91), bei nur 3 – 5 % Kaufnebenkosten. Paraguay besteuert Auslandseinkünfte nicht, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich besteht nach unserem Kenntnisstand nicht. Wer wegzieht, sollte die Wegzugsbesteuerung auf Depots und die Besteuerung österreichischer Pensionen vorab klären.

Zuletzt geprüft: · Redaktion investieren-in-paraguay.de

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Folgen hängen von Wohnsitz, Vermögen und Einzelfall ab: Lassen Sie Ihren Fall vor jedem Schritt von einem Steuerberater im Heimatland und einem Rechtsanwalt in Paraguay prüfen.

Immobilienkauf
Ohne Aufenthaltstitel möglich
Kaufnebenkosten
3 – 5 % des Kaufpreises
Steuersystem
Territorialprinzip, 0 % auf Auslandseinkünfte
DBA AT–PY
Nach unserem Kenntnisstand keines

Kauf mit Wohnsitz in Österreich

Wer den Hauptwohnsitz in Österreich behält, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig. Die Immobilie in Paraguay und ihre Mieterträge müssen in Österreich deklariert werden; in Paraguay fallen Grundsteuer (ca. 1 % des Fiskalwerts) und auf Mieteinnahmen paraguayische Steuer an. Ohne Abkommen ist eine Anrechnung ausländischer Steuer nur auf Antrag bzw. nach Verordnung möglich (§ 48 BAO); der Einzelfall ist vorab zu klären.

Wegzug: Wegzugsbesteuerung und Pension

Bei einem endgültigen Wegzug sind zwei Punkte zentral:

Zahlungsweg und Preise

Kaufpreise werden überwiegend in US-Dollar vereinbart. Für Überweisungen aus Österreich verlangen Banken in der Regel einen Nachweis der Mittelherkunft. Die Umrechnung aus Euro folgt dem Tageskurs; das Währungsrisiko trägt der Käufer.

Welche Region passt für Österreicher?

Asunción bietet den liquidesten Markt und die beste Mietnachfrage, Encarnación gilt als sicherste Stadt, San Bernardino hat eine über 140 Jahre gewachsene deutschsprachige Community am Lago Ypacaraí.

Weiterführende Ratgeber

FAQ

Häufige Fragen

Können Österreicher in Paraguay Immobilien kaufen?

Ja. Gesetz 117/91 stellt Ausländer Inländern gleich; Aufenthaltstitel und lokaler Partner sind nicht nötig. Für die 50-km-Grenzzone (Ley 2532/05) und INDERT-Land gelten Beschränkungen, die vor dem Kauf anwaltlich zu prüfen sind. Die Kaufnebenkosten liegen bei typisch 3 – 5 % des Kaufpreises.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Paraguay?

Nach unserem Kenntnisstand (Oktober 2026) besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wer den Hauptwohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich behält, bleibt in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, auch mit einer Immobilie in Paraguay. Die aktuelle Liste der Abkommen führt das Bundesministerium für Finanzen — bitte vorab gegenprüfen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung und gilt sie bei einem Umzug nach Paraguay?

Beim Wegzug aus Österreich werden stille Reserven bestimmter Kapitalanlagen im Privatvermögen (z. B. Aktien, Beteiligungen, Kryptowerte) steuerlich erfasst (§ 27 Abs. 6 EStG, 27,5 %). Bei einem Wegzug in einen Drittstaat außerhalb von EU und EWR sind nach dem Gesetz weder Nichtfestsetzung noch Ratenzahlung vorgesehen (beides gilt nur für EU/EWR). Die Immobilie selbst ist davon nicht betroffen, wohl aber ein Wertpapierdepot. Einzelfallprüfung durch einen Steuerberater ist Pflicht.

Bleibt meine österreichische Pension in Paraguay steuerfrei?

Nicht automatisch. Paraguay besteuert Auslandseinkünfte nicht, Österreich kann eine ASVG-Pension aber weiterhin besteuern — sie unterliegt nach Angaben der Pensionsversicherungsanstalt der beschränkten Steuerpflicht. Wie die Steuer praktisch erhoben wird (z. B. durch Lohnsteuerabzug), klären Sie vorab mit PVA und Finanzamt. Die „0 % in Paraguay“ bedeuten daher nicht, dass auf österreichische Pensionen keine Steuer anfällt.

Wie bekomme ich als Österreicher einen Aufenthalt in Paraguay?

Der klassische Weg ist die temporäre Residenz, die nach rund 21 Monaten in einen permanenten Aufenthalt umgewandelt werden kann. Alternativ führt das SUACE-Investorenprogramm (Resolution 0283/2026) bei einer Produktivinvestition ab 70.000 USD direkt zum permanenten Aufenthalt.

Hinweis: Allgemeininformation, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Folgen eines Wegzugs oder einer Auslandsimmobilie hängen vom Einzelfall ab und sollten vor jedem Schritt mit einem Steuerberater im Heimatland geklärt werden.

Quellen und Primärdokumente:

Eigene Auswertung; Ley 117/91 (Paraguay); Resolution 0283/2026 (SUACE); PwC Worldwide Tax Summaries — Paraguay; § 27 Abs. 6 EStG (Wegzugsbesteuerung); Fachinformationen zur österreichischen Wegzugsbesteuerung. Ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu prüfen.

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