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Steuern & Kosten

Was Immobilien in Paraguay tatsächlich kosten — einmalig und laufend

Paraguays Immobilien-Steuersystem ist eines der investorenfreundlichsten weltweit: sehr niedrige Kaufnebenkosten, eine fast symbolische Grundsteuer und ein Territorial­ steuerprinzip, das Auslandseinkünfte unbesteuert lässt.

Übersicht

Drei Steuer-Säulen für Immobilien-Käufer

Einmalig — Kauf

3 – 5 % Kaufnebenkosten (Übertragungssteuer + Escribano + Registrierung).

Laufend — Eigentum

Impuesto Inmobiliario ~1 % vom Katasterwert. Real meist 50 – 200 € pro Jahr.

Laufend — Einkünfte

Mieteinkünfte: 8 – 10 % paraguayische Einkommensteuer. Auslandseinkünfte: 0 %.

Einmalig

Kaufnebenkosten im Detail

PositionAnteil
Eigentumsübertragungssteuer~ 1 %
Escribano-Honorar0,75 – 2 %
Registrierung Registro Público0,5 – 1 %
Anwalt (optional, empfohlen)1 – 2 %
Gesamt typisch3 – 5 %

Laufend

Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario)

Eine der niedrigsten Grundsteuern weltweit. Berechnung erfolgt auf Basis des Katasterwerts (deutlich unter Marktwert).

Beispiel-ObjektGeschätzte Jahres-Grundsteuer
Apartment Asunción (Marktwert ~ 200.000 €)ca. 80 – 180 € / Jahr
Stadthaus Asunción (Marktwert ~ 300.000 €)ca. 120 – 250 € / Jahr
Country-House Cordillera (Marktwert ~ 200.000 €)ca. 50 – 130 € / Jahr
Estancia Chaco 500 haca. 200 – 600 € / Jahr

Hinweis: Indikative Werte. Tatsächliche Steuer hängt vom Katasterwert (oft < 30 % des Marktwerts) und ggf. lokalen Zuschlägen ab.

Territorialprinzip

0 % Steuer auf Auslandseinkünfte

Paraguay besteuert grundsätzlich nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen. Wer steueransässig wird, kann erhebliche Vorteile realisieren — bei sauberer Wegzugsplanung in Deutschland.

Was ist in Paraguay steuerfrei?

  • • Deutsche Renten
  • • Kapitalerträge aus ausländischen Depots
  • • Dividenden aus ausländischen Beteiligungen
  • • Gehälter aus Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber*
  • • Mieteinkünfte aus ausländischen Immobilien

* Praxis und Gestaltung im Einzelfall mit Steuerberater abklären.

Was ist in Paraguay steuerpflichtig?

  • • Mieteinkünfte aus paraguayischen Immobilien (~ 8 – 10 %)
  • • Gehälter und Honorare für paraguayische Tätigkeit (~ 10 %)
  • • Dividenden aus paraguayischen Unternehmen
  • • Veräußerungsgewinne aus paraguayischen Immobilien

Vergleich

Paraguay vs. Deutschland — Steuern & Nebenkosten

PositionParaguayDeutschland
Kaufnebenkosten3 – 5 %10 – 15 %
Grundsteuer (typ. Eigenheim)~ 100 € / Jahr500 – 2.500 € / Jahr
Spitzensteuersatz Mieteinkünfte~ 10 %bis 45 % + Soli
Auslandseinkünfte0 %Welteinkommen

FAQ

Häufige Steuer-Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Paraguay?

Insgesamt typisch 3 – 5 % des Kaufpreises: ca. 1 % Eigentumsübertragungssteuer, 0,5 – 1 % Registrierungsgebühr, 0,75 – 2 % Escribano-Honorar, 1 – 2 % optional Anwalt. Im Vergleich zu Deutschland (oft 10 – 15 % Nebenkosten) deutlich niedriger.

Wie hoch ist die Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario) in Paraguay?

Die jährliche Grundsteuer beträgt rund 1 % des Katasterwerts. In der Praxis liegen Katasterwerte deutlich unter dem Marktwert — für ein gehobenes Einfamilienhaus in Asunción fallen oft nur 50 – 200 € pro Jahr an. Eine der niedrigsten Grundsteuern weltweit.

Wie werden Mieteinkünfte besteuert?

Mieteinkünfte aus paraguayischen Immobilien gelten als paraguayische Einkünfte. Sie unterliegen der lokalen Einkommensteuer (IRP) — typisch 8 – 10 % nach Abzug der Werbungskosten. Wichtig: Auch Personen mit Wohnsitz in Deutschland sollten ihren deutschen Steuerberater hinzuziehen, weil die deutsche Welteinkommensbesteuerung greifen kann.

Was ist Paraguays Territorialsteuersystem?

Paraguay besteuert nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen. Auslandseinkünfte (z. B. deutsche Renten, ausländische Dividenden, Gehälter aus Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber) sind in Paraguay grundsätzlich steuerfrei. Wer seinen Wohnsitz nach Paraguay verlagert, kann je nach Konstellation erhebliche Steuervorteile realisieren — bei sauberer steuerlicher Wegzugsplanung in Deutschland.

Hinweis: Diese Seite ist eine Allgemeininformation und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Insbesondere die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG, erweiterte beschränkte Steuerpflicht), die Anwendung des DBA Paraguay-Deutschland und die Behandlung von Dividenden / Renten erfordern eine Einzelfallprüfung mit deutschem und paraguayischem Steuerberater.

Quellen: Bundesverwaltungsamt (BVA) / Auswanderer-Information Paraguay; PwC Worldwide Tax Summaries Paraguay; lokale Veröffentlichungen der SET (Subsecretaría de Estado de Tributación, Paraguay).

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