Ja — vollständig und ohne Einschränkung. Paraguay garantiert ausländischen Käufern per Gesetz 117/91 dieselben Eigentumsrechte wie eigenen Staatsbürgern. Sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung, keinen lokalen Partner und keine besondere Genehmigung, um eine Immobilie auf Ihren eigenen Namen zu erwerben.
Was Sie als Deutscher konkret tun müssen
- Reisepass mitbringen (oder bevollmächtigte Person beauftragen)
- Optional: paraguayische Steuernummer (RUC) — vereinfacht spätere Compliance
- Unabhängigen Escribano (Notar) beauftragen — nicht den des Verkäufers
- Title-Prüfung im Registro Público durchführen lassen
- Notarvertrag (Escritura Pública) und Eintragung
Die zwei wichtigen Restriktionen
1. 50-km-Grenzregel
Innerhalb von 50 km zu den Grenzen mit Argentinien, Brasilien und Bolivien dürfen ausländische Personen kein Land erwerben. Apartments im Stadtgebiet von Encarnación oder Ciudad del Este sind in der Regel nicht betroffen, ländliche Grundstücke in Grenznähe jedoch sehr wohl.
2. INDERT- / IBR-Land
Land, das vom paraguayischen Staat als landwirtschaftliche Reserve klassifiziert ist (typisch im Chaco), kann nicht an Ausländer verkauft werden. Verträge wären nichtig. Wir prüfen den Status routinemäßig vor jedem Landkauf.
Was kostet der Kauf?
Kaufnebenkosten liegen typisch bei 3 – 5 % des Kaufpreises — deutlich unter den 10 – 15 % in Deutschland. Die jährliche Grundsteuer ist mit ~ 1 % des Katasterwerts (real meist 50 – 200 € pro Jahr) eine der niedrigsten weltweit.
Brauche ich einen Aufenthalt zum Kauf?
Nein. Der Kauf selbst erfordert keinen Aufenthaltstitel. Wer Paraguay jedoch als Wohnsitz nutzen oder das Investorenprogramm in Anspruch nehmen möchte, sollte Kauf und Aufenthaltsstrategie zusammen denken.
Nächster Schritt
Wenn Sie konkret werden möchten: vollständigen Kaufprozess ansehen oder direkt Beratung anfragen.